Vorgehensweise zur Etablierung einer Landessektion
Freitag 20. März 2009 von Stefan Langer
E&M gliedert sich in Landessektionen. Da auf Landesebene keine eigenständigen E&M-Verbände (so wie in anderen Fremdsprachenverbänden üblich) gegründet werden, entfallen die üblichen Gründungsprozeduren (sieben Gründungsmitglieder usw.).
Bekanntlich verfügen die Landessektionen E&M deshalb auch nicht über eigene Satzungen. Es steht ihnen aber frei, Geschäftsordnungen zu erarbeiten, die natürlich mit der Satzung von E&M in Einklang stehen müssen.
Gemäß Bundessatzung E&M sind zur Etablierung einer Landessektion folgende Arbeitsschritte erforderlich:
- Kontaktaufnahme mit dem Geschäftsführenden Vorstand von E&M,
- Nominierung eines kommissarischen Vorstandes mit 1. und 2. Vorsitzenden, Schatzmeister und Schriftführer,
- Erstellung des Entwurfes einer Geschäftsordnung (ggf. nach Vorbild der LS Saarland),
- Binnen 18 Monaten: Durchführung der ordentlichen Wahl eines Landesvorstands und Ratifizierung des Geschäftsordnungsentwurfes durch die Mitgliederversammlung auf Landesebene (z.B. im Rahmen eines GMF-Landesverbandstages).
Die Adressen der Mitglieder, die sich der Landessektion zugeordnet haben, werden dem kommissarischen Vorstand auf Wunsch übermittelt. Sie werden vom Bundesvorstand zentral verwaltet. - Mit sofortigem Beginn: Aktive Mitgliederwerbung (Formulare über die Website www.englisch-und-mehr.de erhältlich) und Weiterleitung der Beitrittserklärungen an die auf dem Formular genannte Augsburger Geschäftsstelle.
Nach seiner Anerkennung durch die Bundesebene ist der (kommissarische) Landesvorstand berechtigt, im Rahmen der E&M-Satzung mit anderen im GMF organisierten Sprachenverbänden zu kooperieren. Die Kooperation mit anderen, nicht im GMF organisierten Verbänden auf Landesebene bedarf der Zustimmung des E&M-Bundesvorstandes.
Der Landesvorstand E&M repräsentiert die Englischlehrerinnen und -lehrer im GMF Landesverband. Grundlage ist die GMF-Satzung.
Der Bundesvorstand E&M beauftragt ebenfalls nach Anerkennung durch die Bundesebene den (kommissarischen) Landesvorstand, zum Zwecke der Bildung eines GMF-Landesverbands Kontakte zu den anderen im GMF organisierten Verbänden auf Landesebene aufzunehmen.
Diesen Artikel ausdrucken
Dieser Beitrag wurde erstellt am Freitag 20. März 2009 um %H:%M und abgelegt unter Allgemeines, Landessektionen, Verband & Mitgliedschaft. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Die Kommentare sind derzeit geschlossen, aber sie können einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.