Die
Landessektionen
|
Kontaktadressen:
|
|
|
Zum
Erreichen der jeweiligen Website - so vorhanden - klicken Sie bitte auf
das E&M Symbol
Vorgehensweise
zur Etablierung einer Landessektion
E&M
gliedert sich in Landessektionen. Da auf Landesebene keine eigenständigen
E&M-Verbände (so wie in anderen Fremdsprachenverbänden üblich)
gegründet werden, entfallen die üblichen Gründungsprozeduren
(sieben Gründungsmitglieder usw.).
Bekanntlich
verfügen die Landessektionen E&M deshalb auch nicht über
eigene Satzungen. Es steht ihnen aber frei, Geschäftsordnungen zu
erarbeiten, die natürlich mit der Satzung von E&M in Einklang
stehen müssen.
Gemäß
Bundessatzung E&M sind zur Etablierung einer Landessektion folgende
Arbeitsschritte erforderlich:
-
Kontaktaufnahme
mit dem Geschäftsführenden Vorstand von E&M,
-
Nominierung
eines kommissarischen Vorstandes mit 1. und 2. Vorsitzenden, Schatzmeister
und Schriftführer,
-
Erstellung
des Entwurfes einer Geschäftsordnung (ggf. nach Vorbild
der LS Saarland),
-
Binnen
18 Monaten: Durchführung der ordentlichen Wahl eines Landesvorstands
und Ratifizierung des Geschäftsordnungsentwurfes durch die Mitgliederversammlung
auf Landesebene (z.B. im Rahmen eines GMF-Landesverbandstages).
-
Die
Adressen der Mitglieder, die sich der Landessektion zugeordnet haben,
werden dem kommissarischen Vorstand auf Wunsch übermittelt. Sie
werden vom Bundesvorstand zentral verwaltet.
-
Mit
sofortigem Beginn: Aktive Mitgliederwerbung (Formulare über die
Website www.englisch-und-mehr.de erhältlich) und Weiterleitung
der Beitrittserklärungen an die auf dem Formular genannte Geschäftsstelle.
|